Versiegelungen der Zähne

Wo die Bürste nicht hingelangt, schützt eine Versiegelung.

Die Fissurenversiegelung der bleibenden Backenzähne, die seit langem Teil der zahnärztlichen Standardleistungen ist und von den Krankenkassen übernommen wird, scheint mehr und mehr Zweifel auszulösen. Wir hoffen, durch eine umfassende Aufklärung unserer Patienten Klarheit zu schaffen und das Vertrauensverhältnis stärken zu können. Denn auch unser erstes Anliegen ist, die Zähne unserer jungen Patienten möglichst lange kariesfrei zu erhalten.

 

Anders als die Frontzähne weisen die Backenzähne tiefe Rillen und Grübchen auf, die von der Natur so geformt wurden, um eine optimale Kauleistung zu erzielen. Die Rillen, oder Fissuren im Fachjargon, sind allerdings teilweise so tief und schmal, dass sich dort sehr leicht Speisereste festsetzen und durch die dicken Borsten einer Zahnbürste auch nicht mehr entfernt werden können. Einige Rillen weisen sogar eine Tropfenform auf mit schmalem Eingang und dahinter einer Art Hohlraum, die der häuslichen Mundhygiene gar nicht zugänglich ist. Die Empfehlung lautet daher, diese Rillen mit einem dünnfließenden Kunststoff zu füllen, um eine bessere und vor allem lückenlose Reinigung der Zähne vollziehen zu können.

 

Voraussetzung für eine Versiegelung ist selbstverständlich, dass noch keine Karies vorhanden ist. Minimale beginnende Karies-Stellen oder Verfärbungen können vor dem Versiegeln entfernt werden, was einer sogenannten „erweiterten“ Fissurenversiegelung entspricht. Falls anhand der visuellen Inspektion nicht genau zu beurteilen ist, ob sich eine kariöse Läsion im Zahn versteckt, müssen eventuell weitere diagnostische Maßnahmen, wie zum Beispiel ein Röntgenbild, folgen.

 

Aus diesem Grund sollten die Zähne möglichst früh, bevor sich bereits Verfärbungen gebildet haben, versiegelt werden, also am besten knapp nach dem Durchbruch.

 

Teilweise weisen auch Milchzähne oder andere bleibende Zähne tiefe Rillen oder Grübchen auf. Besonders Patienten mit Defiziten in der Mundhygiene oder unregelmäßigem Erscheinen beim Zahnarzt sollen laut der aktuellen Leitlinie auch an diesen Zähnen Versiegelungen empfohlen werden.

 

Wie läuft die Versiegelung ab?
Der zu versiegelnde Zahn muss in jedem Fall frei von Speiseresten und jeglichen Belägen sein. Gegebenenfalls muss vorab eine kurze Zahnreinigung stattfinden. Anschließend muss sichergestellt werden, dass der Zahn während der Behandlung nicht mit Speichel in Kontakt kommt, da dann die Haltbarkeit der Versiegelung eingeschränkt sein kann.

 

Anhand eines Gels, welches kurz auf dem Zahn einwirken muss, wird die Zahnoberfläche „konditioniert“. Das Mikrorelief der Schmelzprismen wird also auf die Verklebung mit dem Kunststoff vorbereitet. Auch dient dieser Schritt der endgültigen Entfernung von Speichel und anderen Schmierschichten auf dem Zahn. Nach dem gründlichen Abspülen des Gels erfolgt eine Trockenlegung des Zahnes, zumeist anhand Sauger, Luftpüster und Watterollen. Die Rillen werden nun mit einem Lack eingepinselt, der den chemischen Verbund zwischen Zahn und Kunststoff herstellt. Es folgt der dünnfließende Kunststoff, der die Rillen füllt. Hierbei muss darauf geachtet werden, dass wirklich nur die nötigen Stellen mit dem Lack abgedeckt werden. Zuletzt wird der Lack anhand einer UV-Lampe ausgehärtet. In manchen Fällen muss die Versiegelung noch eingeschliffen oder poliert werden, um einen optimalen Zusammenbiss zu gewährleisten. Oft wird im Anschluss der behandelte Zahn zusätzlich fluoridiert.

Falls die Versiegelung nicht optimal eingeschliffen ist, der Patient stark mit den Zähnen aufeinander reibt oder falls die Lacke bei der Behandlung doch mit Speichel oder feuchtem Atem in Kontakt kamen, kann es sein, dass Versiegelungen herausfallen. Regelmäßige Kontrollen der Versiegelungen sind daher unbedingt notwendig. Gerade eine nur teilweise intakte Versiegelung birgt die Gefahr von Retentionsstellen für Plaque und somit für Karies.

 

Aus gesundheitlichen Gründen abzulehnen ist eine Versiegelung nur bei einer nachgewiesenen Allergie auf die verwendeten Materialien.

 

Die neue Leitlinie für Zahnärzte empfiehlt eine Versiegelung der Backenzähne, da das Auftreten von Karies bei Kindern und Jugendlichen seit Einführen der standardisierten Versieglung deutlich zurückgegangen ist. Wissenschaftliche Studien haben hinzukommend bewiesen, dass Versiegelungen das Auftreten und das Fortschreiten von Karies verhindern können. Diese Empfehlung leiten wir daher genauso an Sie weiter.

 

Wenn Sie Fragen zu diesem oder einem anderen Thema haben, sprechen Sie uns gern bei Ihrem nächsten Termin an!

 

Ihr Praxis Team Dr. Melanie Elger

 

 

(Anlässlich des Artikels „S3-Leitlinie Fissuren- und Grübchenversiegelung“ in Oralprophylaxe Kinderzahnheilkunde, Ausgabe März 2016)