Liebe Patienten,
seit dem 24.11.2021 gilt das neue Infektionsschutzgesetz. Nach diesem gilt verpflichtend, dass
• nur zwingend notwendige Begleitpersonen (z.B. ein Elternteil eines jungen Kindes) KEINEN Corona-Test vorweisen müssen.
Begleitungen, die nicht zwingend notwendig sind (z.B. zweites Elternteil, Eltern von Jugendlichen, Geschwister ohne Termin etc.) müssen einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorweisen. Dies gilt auch für bereits Geimpfte oder Genesene!
Wir bitten Sie, mit maximal 1 Begleitperson die Praxis zu betreten. Lassen Sie Geschwister ohne Termin unbedingt zuhause.
Wir bedauern sehr, dass die neue Gesetzgebung es Ihnen und uns so schwer und umständlich macht und können nur an Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit appellieren!
Ihr Praxis-Team Dr. Elger & Dr. Jakusz
Liebe Patienten,
seit dem 24.11.2021 gilt das neue Infektionsschutzgesetz. Nach diesem gilt verpflichtend, dass
• nur zwingend notwendige Begleitpersonen (z.B. ein Elternteil eines jungen Kindes) KEINEN Corona-Test vorweisen müssen.
Begleitungen, die nicht zwingend notwendig sind (z.B. zweites Elternteil, Eltern von Jugendlichen, Geschwister ohne Termin etc.) müssen einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorweisen. Dies gilt auch für bereits Geimpfte oder Genesene!
Wir bitten Sie, mit maximal 1 Begleitperson die Praxis zu betreten. Lassen Sie Geschwister ohne Termin unbedingt zuhause.
Wir bedauern sehr, dass die neue Gesetzgebung es Ihnen und uns so schwer und umständlich macht und können nur an Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit appellieren!
Ihr Praxis-Team Dr. Elger & Dr. Jakusz