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Der erste Zahnarztbesuch
… und plötzlich ist er da – der erste Milchzahn! Nun ist der richtige Moment für den ersten Zahnarztbesuch bei uns gekommen. Frühe Besuche dienen vor allem dem Kennenlernen und schrittweisen Vertrauensaufbau zu Ihrem Kind – ganz ohne Behandlungsdruck. Beim ersten Zahnarztbesuch geht es vorrangig um ein Kennenlernen der neuen Umgebung und der Aufklärung sowie Beratung zur korrekten Zahnpflege und Ernährung. Auch eine Kontrolluntersuchung der Zähne kann an diesem Termin stattfinden.
Ihnen ist bereits eine auffällige Stelle an den Zähnen Ihres Kindes aufgefallen oder Sie haben bereits eine Überweisung von einem anderen Zahnarzt zu uns erhalten? Nach der Untersuchung der Zähne, legen wir im ersten Termin den weiteren Behandlungsplan fest – maßgeschneidert auf die Bedürfnisse Ihres Kindes.
Damit Ihr Kind angstfrei zu uns kommt, möchten wir Ihnen einige Tipps an die Hand geben: Vermeiden Sie Sätze wie: „Das tut gar nicht weh.“ Oder „Das ist gar nicht schlimm.“ Oder „Du musst keine Angst haben.“ – das kleine Wörtchen „nicht“ wird von unserem Unterbewusstsein schnell vergessen und zurück bleiben dann Sätze wie „Das TUT WEH.“ Oder „Das IST SCHLIMM.“ Oder „Du MUSST ANGST HABEN.“
Am besten sagen Sie einfach: Wir gehen morgen zum Zahnarzt und dort werden deine Zähne angeguckt. Weitere wichtige Informationen finden Sie unter unserem Behandlungsknigge und unter Formularen.


Darum zum Kinderzahnarzt

Wenn Ihr Kind krank ist, gehen Sie zum Spezialisten – dem Kinderarzt. Wenn es um Kinderzähne geht, sollten Sie genau dasselbe tun. Zum Spezialisten gehen, dem Kinderzahnarzt.
Leider wird dem Milchgebiss oft keine große Aufmerksamkeit geschenkt. Die Zähne fallen nach und nach aus, und deshalb denken viele Menschen, sie seien nicht weiter wichtig. Da aber die letzten Milchzähne erst mit dem 12. Lebensjahr ausfallen, ist dies viel zu kurz gedacht. Um die Milchzähne gibt es so einige Mythen, wie: Milchzähne können nicht weh tun oder Milchzähne sind nicht wichtig – diese Mythen sind alle falsch!
Denn es ist so: Sind die Milchzähne kariös zerstört, kann das zu Schmerzen und Entzündungen führen, zusätzlich wachsen die bleibenden Zähne oft mit Entwicklungsschäden (Verkrüppelung, Verformung, Verlagerung) nach. Sie sich vor, Ihr Kind ist drei Jahre alt und hat einen tief zerstörten Backenzahn. Der muss natürlich behandelt werden. Und zwar so, dass der bleibende Zahn gesund herauswachsen kann. Das Milchgebiss übernimmt viele Aufgaben, die für die Entwicklung Ihres Kindes enorm wichtig sind. Im Normalfall ist diese erst mit dem 12. Lebensjahr abgeschlossen. Erst dann haben die letzten Milchzähne ihre Aufgabe erledigt und fallen aus.
Unsere Behandlungen verfolgen daher ein langfristiges Ziel: Die Einhaltung des naturgegebenen „Entwicklungsplans“ und die richtige Ausbildung von Gesichts- und Kieferform.

Wie wir arbeiten
Bei uns steht Ihr Kind im Mittelpunkt. Wir behandeln einfühlsam, ruhig und kindgerecht – mit viel Erfahrung und speziell geschultem Team. Durch eine fantasievolle, positive Ansprache (angelehnt an medizinische Hypnosetechniken) schaffen wir eine Atmosphäre, in der sich Kinder sicher fühlen und Vertrauen entwickeln.
Ein wichtiger Teil unseres Konzepts ist die behutsame Gewöhnung an die Behandlungssituation. Schritt für Schritt lernen Kinder, dass Zahnarztbesuche etwas ganz Normales sind. Diese sanfte Heranführung – auch Desensibilisierung genannt – sorgt dafür, dass Angst gar nicht erst entsteht.
Noch wichtiger als jede Behandlung ist uns jedoch, dass sie möglichst gar nicht nötig wird. Deshalb liegt unser besonderer Schwerpunkt auf der Prophylaxe: Vom Putztraining über Ernährungsberatung bis zur professionellen Zahnreinigung tun wir alles dafür, die Zähne Ihrer Kinder langfristig gesund zu halten.
Unser Wunsch an Sie: Kommen Sie frühzeitig – am besten mit dem ersten Zahn – und nicht erst, wenn Beschwerden auftreten. So schaffen wir gemeinsam die beste Grundlage für eine nachhaltige Mundgesundheit.
Wir freuen uns auf Sie und Ihr Kind.


Kleiner Behandlungsknigge

Wir haben natürlich Verständnis dafür, wenn Eltern bei einem Behandlungstermin ihres Kindes aufgeregt sind. Das ist völlig normal. Natürlich dürfen Sie auch bei jedem Schritt dabei sein.
Dennoch möchten wir Sie höflich bitten, sich im Hintergrund zu halten. Sie unterstützen Ihr Kind am meisten, wenn Sie die Führung uns und unserem geschulten Personal überlassen. Die Aussichten auf einen Erfolg stehen dann am besten. Wenn es die Situation hergibt, binden wir Sie gern in die Behandlung mit ein.
Geschwisterkinder dürfen bei der Behandlung ebenfalls gern zu Gast sein. Auch hier bitten wir Sie höflichst, alle Kinder, die nicht behandelt werden, bei sich und möglichst ruhig zu halten. Nichts lenkt ein Kind so stark ab, wie ein tobendes oder stupsendes Geschwisterkind. Dies kann sogar den Behandlungserfolg gefährden.
Natürlich gibt es auch Tage, an denen eine Behandlung einmal nicht durchgeführt werden kann. Daher unsere letzte Bitte an Sie: Üben Sie keinen Druck auf Ihr Kind aus oder versuchen Sie es zur Behandlung zu drängen. Das Überschreiten einer Angstschwelle kann ein langwieriges Trauma auslösen. Wir werden diese Schwelle in unserer Praxis niemals überschreiten. So bedauerlich es sein mag, ein neuer Behandlungstermin ist dann unumgänglich.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit

Termine – Schulkinder haben Vorfahrt
Nachmittagstermine sind allseits beliebt und leider immer rar. Deshalb erhalten Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, Termine am Vormittag.
Wir wissen, dass es manchmal schwierig ist, sich vormittags frei zu nehmen. Viele Kinder kommen dann beispielsweise in Begleitung ihrer Großeltern oder einer anderen Vertrauensperson. Mithilfe einer Vollmacht können die Behandlungen dann problemlos durchgeführt werden.
Die Termine am Vormittag besitzen zudem einen großen Vorteil: Ihr Kind ist ausgeruht und aufmerksamer – ganz anders, als wenn es bereits einen anstrengenden Kindergartentag hinter sich hat.
Sollten Sie einmal einen vereinbarten Termin absagen müssen, bitten wir Sie dies unbedingt per Telefon oder Email zu erledigen. Für Termine, die ohne ausreichenden Vorlauf (mind. 24h) abgesagt oder versäumt werden, behalten wir uns vor, eine Ausfallgebühr in Höhe von 100,00 EUR (300,00 EUR bei Behandlungen in Vollnarkose) zu berechnen.
