Zu gewissen Zeiten steht unser Telefon kaum still – da ist es schwer, uns persönlich zu erreichen. Es gibt aber eine Reihe von Anliegen, die Sie uns per E-Mail durchgeben können. Diese bearbeiten wir in der Regel innerhalb kürzester Zeit.
Natürlich eignen sich einige Anliegen besser als andere. Wenn wir beispielsweise einen gemeinsamen Termin abstimmen müssen, ist ein Telefonat unumgänglich.

Hier haben wir für Sie zusammengefasst, welche Anliegen per Telefon und welche per E-Mail bearbeitet werden können:

Telefonisch
wenden Sie sich bitte an uns, wenn Sie ein aufwendigeres Anliegen haben, bei dem es auch zu Rückfragen kommen kann, wie z.B. bei

  • Terminvereinbarungen
  • Terminänderung eines bestehenden Termins
  • Fragen zu Behandlungsabläufe
    Warum benötigt mein Kind mehrere Termine? Muss ich bei einer Lachgasbehandlung etwas beachten?

Per Email bearbeiten wir gerne Ihr einfaches Anliegen, das wir ohne direkte Rücksprache mit Ihnen erledigen/in Empfang nehmen können, wie z.B.

  • Einen bestehenden Termin absagen oder abgleichen (Ohne Neuvergabe von Terminen)
  • Ausfüllen von Dokumenten (Zusatzversicherungen, Auslandsjahr, Bescheinigungen)
  • Fürs Zurücksenden der Anmeldeformulare an uns
  • Heilmittelverordnungen/Rezepte
  • Kostenfragen in Bezug auf Behandlungen

Kleine Hilfe mit großer Wirkung

Beim Zahnarzt wird Lachgas nicht als Narkosemittel eingesetzt, sondern dient zur Beruhigung. Das verwechseln viele. Lachgas betäubt in dem Sinne keine Schmerzen, sondern wirkt entspannend und Angst lösend. Die Kinder sind dann viel eher zur Kooperation bereit. Und können diese auch für längere Zeit aufrechterhalten. Der Einsatz von Lachgas kann entscheidend zum Erfolg einer Behandlung beitragen.

 

Die wichtigsten Effekte, die durch eine Behandlung mit Lachgas erzielt werden, sind:

  • Beruhigung und Entspannung Ihres Kindes, es befindet sich in einem gelösten Zustand
  • Lachgas erhöht die Suggestionskraft unserer Worte: Ihr Kind lässt sich mit fantasievoller Ansprache deutlich besser von den eigentlichen Behandlungs- schritten ablenken
  • Ihrem Kind kommt die Behandlung viel kürzer vor, als sie in Wirklichkeit ist
  • Kindern, die unter Würgereiz leiden, hilft Lachgas sich zu entspannen und den Würgereiz zu unterdrücken

 

Die Entscheidung, ob der Einsatz von Lachgas sinnvoll ist, wird immer individuell getroffen. Sie hängt vom Behandlungsumfang und vom Alter und der Kooperationsbereitschaft des Kindes ab.

 

Beispiele für Behandlungen mit Lachgas können sein:

  • Quadrantensanierungen
  • Zahnextraktionen
  • Behandlungen bei kleinen oder ängstlichen Kindern mit wenig Behandlungs-Erfahrung

Schulkinder haben Vorfahrt

Nachmittagstermine sind allseits beliebt und leider immer rar. Deshalb erhalten Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, Termine am Vormittag.

Wir wissen, dass es manchmal schwierig ist, sich vormittags frei zu nehmen. Viele Kinder kommen dann beispielsweise in Begleitung ihrer Großeltern oder einer anderen Vertrauensperson. Mithilfe einer Vollmacht können die Behandlungen dann problemlos durchgeführt werden.

Die Termine am Vormittag besitzen zudem einen großen Vorteil: Ihr Kind ist ausgeruht und aufmerksamer – ganz anders, als wenn es bereits einen anstrengenden Kindergartentag hinter sich hat.

Sollten Sie einmal einen vereinbarten Termin absagen müssen, bitten wir Sie, dieses unbedingt per Telefon zu erledigen.
Für Termine, die ohne ausreichenden Vorlauf (mind. 24h) abgesagt oder versäumt werden, behalten wir uns vor, eine Ausfallgebühr in Höhe von 100,00 EUR zu berechnen. Dies gilt für alle Termine außer für Behandlungen in Vollnarkose.

Unsere kieferorthopädischen Behandlungen finden in einem großen Behandlungszimmer mit mehreren Stühlen statt, die durch einen Sichtschutz voneinander getrennt sind. Wenn Sie eine Behandlung in einem Einzelzimmer wünschen, müssen Sie dies zwingend direkt bei der Terminvereinbarung angeben. Ein kurzfristiger Wechsel in ein Einzelzimmer ist im Normalfall nicht möglich.