ACHTUNG:

Wegen einer umfangreichen Sanierung ist unsere Praxis derzeit vollständig geschlossen. Es finden keine
Behandlungen statt – es können keine Termine vereinbart werden.
Laufende kieferothopädische Fälle werden von uns direkt kontaktiert. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!

Weitere Infos scrollen Sie bitte nach unten auf „Top-Themen“!

Während der Bauphase im vergangenen Sommer haben sich einige eklatante Baumängel eingeschlichen, die nun eine umfangreiche Sanierung erfordern.

Kurz: Unsere Praxis schließt ab dem 07. Januar 2025. Die Renovierung wird voraussichtlich 3-4 Monate andauern. Wir gehen derzeit davon aus, ab Mai 2025 wieder vollumfänglich für Sie da zu sein. Möglicherweise geht es auch etwas schneller und wir können eine vorzeitige Teilöffnung realisieren. Wir halten Sie auf Instagram und unserer Website auf dem Laufenden. Das ist ein Schock, das wissen wir. Für uns nicht weniger. Es ist ein gewaltiger und bedrohlicher Kraftakt für uns, dies alles zu bewerkstelligen. 

Wie geht es nun mit der Behandlung Ihres Kindes / Ihrer Kinder weiter?

Wir werden es möglich machen, dass einige wenige ausgewählte kieferorthopädische Behandlungen andernorts von uns weitergeführt werden können. Wir werden die betreffenden Patienten selbständig kontaktieren. 

In der Kinderzahnheilkunde werden wir bis auf Weiteres keinerlei Behandlungen anbieten können! Bitte verzichten Sie darauf, wegen eines neuen Termins bei uns nachzufragen. Wir können keine Behandlungen durchführen – die Praxis wird sich in eine Baustelle verwandeln!

Wir hoffen, dass Sie uns gewogen bleiben und freuen uns, Sie wieder bei uns begrüßen zu dürfen, wenn der ganze Spuk vorbei ist.

Herzliche Grüße

Dr. Melanie Elger & Dr. Kimberley Jakusz

Kleine Hilfe mit großer Wirkung

Beim Zahnarzt wird Lachgas nicht als Narkosemittel eingesetzt, sondern dient zur Beruhigung. Das verwechseln viele. Lachgas betäubt in dem Sinne keine Schmerzen, sondern wirkt entspannend und Angst lösend. Die Kinder sind dann viel eher zur Kooperation bereit. Und können diese auch für längere Zeit aufrechterhalten. Der Einsatz von Lachgas kann entscheidend zum Erfolg einer Behandlung beitragen.

 

Die wichtigsten Effekte, die durch eine Behandlung mit Lachgas erzielt werden, sind:

  • Beruhigung und Entspannung Ihres Kindes, es befindet sich in einem gelösten Zustand
  • Lachgas erhöht die Suggestionskraft unserer Worte: Ihr Kind lässt sich mit fantasievoller Ansprache deutlich besser von den eigentlichen Behandlungs- schritten ablenken
  • Ihrem Kind kommt die Behandlung viel kürzer vor, als sie in Wirklichkeit ist
  • Kindern, die unter Würgereiz leiden, hilft Lachgas sich zu entspannen und den Würgereiz zu unterdrücken

 

Die Entscheidung, ob der Einsatz von Lachgas sinnvoll ist, wird immer individuell getroffen. Sie hängt vom Behandlungsumfang und vom Alter und der Kooperationsbereitschaft des Kindes ab.

 

Beispiele für Behandlungen mit Lachgas können sein:

  • Quadrantensanierungen
  • Zahnextraktionen
  • Behandlungen bei kleinen oder ängstlichen Kindern mit wenig Behandlungs-Erfahrung

Schulkinder haben Vorfahrt

Nachmittagstermine sind allseits beliebt und leider immer rar. Deshalb erhalten Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, Termine am Vormittag.

Wir wissen, dass es manchmal schwierig ist, sich vormittags frei zu nehmen. Viele Kinder kommen dann beispielsweise in Begleitung ihrer Großeltern oder einer anderen Vertrauensperson. Mithilfe einer Vollmacht können die Behandlungen dann problemlos durchgeführt werden.

Die Termine am Vormittag besitzen zudem einen großen Vorteil: Ihr Kind ist ausgeruht und aufmerksamer – ganz anders, als wenn es bereits einen anstrengenden Kindergartentag hinter sich hat.

Sollten Sie einmal einen vereinbarten Termin absagen müssen, bitten wir Sie, dieses unbedingt per Telefon zu erledigen.
Für Termine, die ohne ausreichenden Vorlauf (mind. 24h) abgesagt oder versäumt werden, behalten wir uns vor, eine Ausfallgebühr in Höhe von 100,00 EUR zu berechnen. Dies gilt für alle Termine außer für Behandlungen in Vollnarkose.

Unsere kieferorthopädischen Behandlungen finden in einem großen Behandlungszimmer mit mehreren Stühlen statt, die durch einen Sichtschutz voneinander getrennt sind. Wenn Sie eine Behandlung in einem Einzelzimmer wünschen, müssen Sie dies zwingend direkt bei der Terminvereinbarung angeben. Ein kurzfristiger Wechsel in ein Einzelzimmer ist im Normalfall nicht möglich.